Nehmen wir uns gemeinsam
          Zeit für Ihre Gesundheit!

Wahlarzt

Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen (Ausnahme KFA-Vertrag). Für meine erbrachte Leistung stelle ich eine Honorarnote aus. Die Bezahlung erfolgt über Erlagschein. Die bezahlte Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Krankenkasse werden Ihnen 30-80% der Kosten rückerstattet. Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten.

Welche Vorteile bietet ein Wahlarzt?

  • Rasche Termine
  • Keine bis kurze Wartezeiten
  • Ausreichend Zeit für Ihre Anliegen
  • sehr persönliche Betreuung
  • faire Honorargestaltung