Wahlarzt
Was ist ein Wahlarzt?
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen (Ausnahme KFA-Vertrag).
Für meine erbrachte Leistung stelle ich eine Honorarnote aus. Die Bezahlung
erfolgt über Erlagschein. Die bezahlte Honorarnote können
Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Krankenkasse werden Ihnen
30-80% der Kosten rückerstattet. Manche Zusatzversicherungen übernehmen
einen Teil der Behandlungskosten.
Welche Vorteile bietet ein Wahlarzt?
Rasche Termine
Keine bis kurze Wartezeiten
Ausreichend Zeit für Ihre Anliegen
sehr persönliche Betreuung
faire Honorargestaltung